Spätestens mit Beginn des Jahres 2023 treten EU-Regularien zur Nachhaltigkeitsinformation und Nachhaltigkeitsabfrage in Kraft. Unter den Namen Sustainable Financial Disclosure Regulation (SFDR) zu deutsch Offenlegungsverordnung, Taxonomieverodnung, Principal Advers Impact, und Mifid II verbergen sich Richtlinien u.a. zur Nachhaltigkeit in Geldanlagen, die teils abgestimmt, teils nebeneinander und teils konträr zueinander stehen. Für Berater und Verbraucher wird die Anlage- und Informationswelt deutlich komplexer bei geringer Wirkung Richtung Nachhaltigkeit. Die wesentliche Wirkung bleibt das Vermeiden und Vermindern von Emissionen und Müll als Konsument und Mensch.

Vielleicht haben die vielen Gesetzestexte und Verordnungen auch konträre Wirkung, da die Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Regularien der Grünfärberei, dem sog. Greenwashing, Vorschub leisten kann. In der Finanzindustrie laufen die Marketing Abteilungen auf Hochtouren, die Ihre Anlagen als „grün“, nachhaltig, etc. bewerben. Seien Sie vorsichtig, wenn Banken und Finanzvertriebe Ihnen nachhaltige Produkte anbieten, die höhere Renditen und/ oder geringeres Risiko und/ oder hohe nachhaltige Wirkung mit schönen, bunten Bildern von unberührter Natur und fröhlichen Kindern versprechen.

Alles hat einen Preis oder „there is no free lunch“. Zwei wesentliche Punkte: a) Die Auswahl von Finanzanlagen nach ethisch-normativen Kriterien führt idR zu einer geringeren Streuung. Und dies hat Auswirkungen auf die Schwankungsbreite einer Anlage. b) ESG Ratings sind zumindest bisher nicht einheitlich und kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Unterschiedlichkeit in der Bewertung von Nachhaltigkeit kann als Vor- oder Nachteil betrachtet werden.

Beide Punkte bedeuten für Investoren und Investorinnen achtsam zu sein in der Auswahl nachhaltiger Finanzprodukte, sich fundiertes Know-How zu diesem Bereich zu organisieren und sich Gedanken zu realistischen Erwartungen zur nachhaltigen Wirkung zu machen.